Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der COMMIT GmbH
Stand: Januar 2025 (29.01.2025)
§1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der COMMIT GmbH (nachstehend kurz „COMMIT“ genannt) und dem Erwerber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erwerbers erkennt die COMMIT nicht an, es sei denn, die COMMIT hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Erwerbers ausgeführt wird.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der COMMIT und dem Erwerber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Eine Übertragung der Rechte des Erwerbers – an z.B. seinen Rechtsnachfolger – aus der Vertragsbeziehung ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die COMMIT zulässig.
(3) Werden im Einzelfall für bestimmte Lieferungen, insbesondere Service- und Garantieverträge, besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.
(4) Die Rechte und Pflichten vom Erwerber und der COMMIT gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises. Selbst wenn die COMMIT dem Erwerber bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese anderweitig vermittelt hat.
(5) Diese AGB gelten ebenfalls für alle Seminare und Veranstaltungen, die von der COMMIT GmbH durchgeführt werden.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation in unseren Verkaufskatalogen und auf unseren Webseiten stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Erwerber lediglich erleichtern, sich über unsere Produkte zu informieren und die dort angezeigten Produkte zu bestellen. Ein für beide Parteien rechtsverbindlicher Kaufvertrag, zwischen der COMMIT und dem Erwerber, erfolgt über die folgenden Wege:
- Fernmündlich abgeschlossener Kaufvertrag
- Schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag (postalisch oder per E-Mail)
- Schriftlich über ein offizielles Bestellformular
(2) Der Erwerber erklärt sich bei jeder Bestellung bei der COMMIT, unabhängig davon über welchen der eben dargestellten Wege dies passiert (vgl. §2 (1)), mit der Geltung dieser AGB einverstanden und gibt für den Kauf der Ware eine verbindliche Bestellung ab.
(3) Die COMMIT behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-, und sonstigen Schutzrechte von allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen ihrer Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden; es sei denn, die COMMIT hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.
(4) Für Veranstaltungen und Seminare stellt das Veranstaltungsprogramm eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zum Vertragsschluss dar. Mit Absenden des Anmeldeformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(5) Anmeldungen können über das Internet, per Fax, Post oder fernmündlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(6) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von zehn (10) Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen.
§3 Reparaturen und deren Kostenvoranschläge
(1) Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf von der COMMIT vor der Abgabe eines Kostenvoranschlags ausdrücklich hingewiesen wird.
§4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben gelten für eine Lieferung ab Herstellwerk, sie beinhalten nicht die Kosten der Transportverpackung und Lieferung. D.h. der Erwerber trägt zusätzlich die Kosten, die für den sicheren Transport der Produkte erforderlich sind, es sei denn, es wird vorab etwas anderes vereinbart.
(2) Der Erwerber trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung, etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
(3) Alle Zahlungen sind gemäß der gestellten Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.
§5 Zahlungsverzug, Aufrechnung
(1) Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Erwerber Verzugszinsen in Höhe von 7, 27 Prozent, § 288 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zu zahlen. Ist der Erwerber Kaufmann beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 11,27 Prozent, § 288 Abs. 2 BGB. Falls die COMMIT GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Erwerber ist jedoch berechtigt, der COMMIT GmbH nachzuweisen, dass in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Das Teilnahmeentgelt für Veranstaltungen ist 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme an den Seminaren, es sei denn, diese beruht auf einem Verschulden des Anbieters.
(3) Die Zahlung ist möglich per Vorabüberweisung auf das Konto des Anbieters.
(4) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website sowie in den Printunterlagen des Anbieters dargestellten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für Besuch, Unterlagen und Pausengetränke. Übernachtungen sind – wenn nicht anders angeführt – im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.
§6 Lieferung und Lieferfrist
(1) Die COMMIT GmbH ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Hat die COMMIT ein dauerhaftes Lieferhindernis (insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde) nicht zu vertreten, so hat die COMMIT das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Erwerber zurückzutreten. Der Erwerber wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
(3) Setzt der Erwerber der COMMIT, nachdem sie in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Erwerber nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Gefahrenübergang beim Verkauf von Waren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt erst mit der Übergabe des Liefergegenstandes durch den Spediteur, die Post oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten an den Erwerber.
(5) Die Wahl des Versandweges erfolgt durch COMMIT, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
§7 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: COMMIT GmbH, Dieselstraße 7, 38259 Salzgitter, F: +49 5341 22 54 9029, E-Mail: bestellungen@creatinghealth.de
(2) Es gilt kein Widerrufsrecht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sobald die Versiegelung entfernt wurde (z.B. geöffnete Präparate).
(3) Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB).
§8 Stornierung von Veranstaltungen
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag muss in schriftlicher Form (Brief, E-Mail oder Fax) erfolgen. Bei einem Rücktritt, gleich aus welchem Grund, werden folgende Kosten fällig:
- 60 – 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Veranstaltungspreises
- 44 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Veranstaltungspreises
- 14 – 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
- 3 – 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Veranstaltungspreises
(2) Entscheidend ist das Datum, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim Anbieter eingeht.
(3) Die Vertretung des angemeldeten Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, wenn ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Der Vertreter ist dem Anbieter gegenüber unverzüglich und schriftlich zu benennen.
§9 Absage von Seminaren, Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.
(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Seminars zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entstandene Reisekosten oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Referenten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie Krankheit oder Unfall durch andere bezüglich des Seminarthemas qualifizierte Referenten zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
§10 Gewährleistung für Sachmängel
(1) Die COMMIT leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass sie diejenigen Erzeugnisse, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, nach ihrer Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel drei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
(2) Ist die COMMIT zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die die COMMIT zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Erwerber nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Erwerber den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu.
(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Erwerber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben kein vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Der Erwerber erkennt ausdrücklich an und bestätigt, dass alle Änderungen oder Ergänzungen an den Produkten, die nicht von COMMIT vorgenommen wurden und jede Verwendung der Produkte mit Produkten von Drittanbietern mit Ausnahme von durch COMMIT validierte oder von COMMIT genehmigten Produkten von Drittanbietern auf das Risiko des Erwerbers erfolgt und COMMIT haftet nicht für daraus resultierende Schäden oder Verluste. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn ein Mangel oder eine Fehlfunktion auf Verschleiß, Veränderungen, Modifikationen, Fremdeinwirkung, Missbrauch, Verfälschung Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die nicht auf Material oder Verarbeitungsfehler beruhen.
(4) Im Falle eines Handelsgeschäftes setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass der Erwerber seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
§11 Haftung der COMMIT GmbH
(1) Soweit ein von COMMIT mit zu vertretender Mangel des Produkts vorliegt, ist COMMIT nach eigenem Ermessen zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Erwerber nach vorheriger Absprache mit COMMIT die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls ist COMMIT von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Schlägt die nach Erfüllung fehl, so ist der Erwerber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferpreis durch Erklärung COMMIT gegenüber zu mindern.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Erwerbers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. COMMIT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind. Insbesondere haftet COMMIT nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Erwerbers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leib und Leben, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten COMMIT oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) verletzt wird. Sofern COMMIT eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Höhe der bestehenden Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Lieferung.
(4) Die Gewährleistung und jegliche sonstige Haftung von COMMIT besteht im Übrigen nur dann, wenn eine gegebenenfalls als erforderliche Funktionsprüfung des neuen oder reparierten Produkts durch COMMIT oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit COMMIT handelt, erfolgt ist und die vom Erwerber beauftragte Personen in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Produkts sowie die zulässige Verbindung mit anderen Produkten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen worden ist. Die Gewährleistung besteht ferner nur dann, wenn Betrieb und Anwendung des neu erworbenen oder reparierten Produkts ausschließlich durch Personen erfolgt, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen oder wenn Wartung und Instandhaltung der reparierten Sache von sachkundigen Personen betrieben oder Einrichtungen unter Beachtung der Herstellervorschriften durchgeführt werden.
(5) Keine Gewähr wird insbesondere für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung oder ungeeignete Betriebsmittel übernommen. Bessert der Erwerber oder ein Dritter unsachgemäß nach, haftet COMMIT nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von COMMIT vorgenommene Änderungen des Produkts. Wenn festgestellt wird, dass entweder kein Fehler im Unternehmen vorliegt oder der zu behebende Schaden durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Erwerbers oder seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Kunden verursacht wurde, verpflichtet sich der Erwerber, alle mit einer solchen Reparatur verbundenen Kosten zu tragen.
(6) Der Erwerber hat die Anspruchsvoraussetzungen für die Mängelgewährleistung, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu beweisen.
(7) Im Übrigen ist die Haftung von COMMIT für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnissen oder aus unerlaubter Handlung, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung, ausgeschlossen, es sei denn Ansprüche werden in diesen Bedingungen oder seitens COMMIT ausdrücklich zugestanden.
(8) Die Regelungen gem. § 11 (7) gelten nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
(9) Soweit die Haftung von COMMIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMMIT.
(10) Ansprüche des Erwerbers gegen COMMIT verjähren nach Ablauf von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der des Liefergegenstandes oder der Leistung hergeleitet werden. Für den Verjährungsbeginn gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(11) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände in den Seminarräumen.
(12) Es wird keine Haftung für den mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg (etwa Prüfungszulassung, positiver Abschluss von Prüfungen usw.) seitens der Teilnehmer übernommen.
§12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die COMMIT behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Die COMMIT ist bei vertragswidrigem Verhalten des Erwerbers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung ihrer Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch die COMMIT ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Erwerber ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten angemessen vor möglichen Beschädigungen – wie Umwelteinflüsse, Diebstahl, Wasser- und Feuerschäden, o.ä. – zu schützen.
(3) Der Erwerber ist verpflichtet, die COMMIT unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit die COMMIT Klage gem. §771 ZPO erheben kann. Der Erwerber haftet der COMMIT für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, der COMMIT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. §771 ZPO zu erstatten.
§13 Abtretung /Übertragung
Rechte und Pflichten des Erwerbers, welche sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von COMMIT nicht auf Dritte übertragen werden.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der COMMIT in 38259 Salzgitter, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Erwerber ist der Geschäftssitz der COMMIT in 38259 Salzgitter; die COMMIT ist auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§15 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce
(1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Textform i.S.d. §126b BGB vereinbart wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per E-Mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher Sprache zustande.
(2) Die COMMIT erteilt dem Erwerber keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen. Ebenso wenig führt die COMMIT sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen sie sich unterworfen hat.
(3) Die vorstehenden Bedingungen gelten- mit Ausnahme der Nr. 1- ausschließlich im B2B-commerce.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.