Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2020

§1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen

zwischen der COMMIT GmbH (nachstehend kurz „COMMIT“ genannt) und dem Erwerber. Abweichende, entgegenstehende

oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erwerbers erkennt die COMMIT nicht an, es sei denn, die COMMIT hätte

ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender

oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Erwerbers ausgeführt wird.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der COMMIT und dem Erwerber, ohne dass es

eines erneuten Hinweises bedarf. Eine Übertragung der Rechte des Erwerbers – an z.B. seinen Rechtsnachfolger – aus der Vertragsbeziehung

ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die COMMIT zulässig.

(3) Werden im Einzelfall für bestimmte Lieferungen, insbesondere Service- und Garantieverträge, besondere, von diesen Bedingungen

abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.

(4) Die Rechte und Pflichten vom Erwerber und der COMMIT gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises.

Selbst wenn die COMMIT dem Erwerber bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese anderweitig vermittelt

hat.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation in unseren Verkaufskatalogen und auf unseren Webseiten stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen

im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Erwerber lediglich erleichtern, sich über unsere Produkte zu informieren und die dort

angezeigten Produkte zu bestellen. Ein für beide Parteien rechtsverbindlicher Kaufvertrag, zwischen der COMMIT und dem Erwerber,

erfolgt über die folgenden Wege:

• Fernmündlich abgeschlossener Kaufvertrag

• Schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag (postalisch oder per E-Mail)

• Schriftlich über ein offizielles Bestellformular

(2) Der Erwerber erklärt sich bei jeder Bestellung bei der COMMIT, unabhängig davon über welchen der eben dargestellten Wege

dies passiert (vgl. §2 (1)), mit der Geltung dieser AGB einverstanden und gibt für den Kauf der Ware eine verbindliche Bestellung ab.

(3) Die COMMIT behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-, und sonstigen Schutzrechte von allen Abbildungen,

Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen ihrer Unterlagen. Diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich

gemacht werden; es sei denn, die COMMIT hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.

§3 Reparaturen und deren Kostenvoranschläge

(1) Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf von der COMMIT vor der Abgabe

eines Kostenvoranschlags ausdrücklich hingewiesen wird.

§4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben gelten für eine Lieferung ab Herstellwerk, sie beinhalten nicht die Kosten der Transportverpackung und Lieferung.

D.h. der Erwerber trägt zusätzlich die Kosten, die für den sicheren Transport der Produkte erforderlich sind, es sei denn, es wird

vorab etwas anderes vereinbart.

(2) Der Erwerber trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung, etwaige

nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.

(3) Alle Zahlungen sind gemäß der gestellten Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht

schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

§5 Zahlungsverzug, Aufrechnung

(1) Falle des Zahlungsverzuges hat der Erwerber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu zahlen. Ist der Erwerber Kaufmann

beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Falls die COMMIT GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden

nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Erwerber ist jedoch berechtigt, der COMMIT GmbH nachzuweisen,

dass in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Lieferung und Lieferfrist

(1) Die COMMIT GmbH ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Hat die COMMIT ein dauerhaftes Lieferhindernis (insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten,

obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde) nicht zu vertreten, so hat die COMMIT das Recht, insoweit

von einem Vertrag mit dem Erwerber zurückzutreten. Der Erwerber wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen,

insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.

(3) Setzt der Erwerber der COMMIT, nachdem sie in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Erwerber nach Ablauf

dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Der Gefahrenübergang beim Verkauf von Waren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt erst mit der

Übergabe des Liefergegenstandes durch den Spediteur, die Post oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten

an den Erwerber.

(5) Die Wahl des Versandweges erfolgt durch COMMIT soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

§ 7 Rückgabe/Umtausch

(1) Eine Rückgabe oder ein Umtausch bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Leistungen ist nicht vorgesehen und wird auch

nicht akzeptiert.

§ 8 Gewährleistung für Sachmängel

(1) Die COMMIT leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass sie diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des

Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach ihrer Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel drei Nachbesserungsversuche

als zumutbar.

(2) Ist die COMMIT zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder

Neulieferung aus Gründen, die die COMMIT zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder

Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Erwerber nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die

Rückg.ngigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Erwerber den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz

zu.

(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Erwerber jedoch kein

Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche

Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben kein vertragsmäßige

Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(4) Im Falle eines Handelsgeschäftes setzen die Gew.hrleistungsansprüche voraus, dass der Erwerber seinen nach §§377 HGB geschuldeten

Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.

§ 9 Haftung der COMMIT GmbH

(1) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden ist, ist die Haftung der COMMIT auf Schadensersatz – gleich aus welchem

Rechtsgrund – sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ausgeschlossen. Die COMMIT haftet deshalb

nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn und

sonstige Vermögensschäden des Erwerbers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht

werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer

von der COMMIT erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit die COMMIT fahrlässig eine Kardinalpflicht

oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht der COMMIT auf den vertragstypischen

vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung

der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der COMMIT.

(2) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§1,4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die COMMIT behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Die

COMMIT ist bei vertragswidrigem Verhalten des Erwerbers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung

ihrer Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch die

COMMIT ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Der Erwerber ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten angemessen vor möglichen Beschädigungen

– wie Umwelteinflüsse, Diebstahl, Wasser- und Feuerschäden, o.ä. – zu schützen.

(3) Der Erwerber ist verpflichtet, die COMMIT unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen,

damit die COMMIT Klage gem. §771 ZPO erheben kann. Der Erwerber haftet der COMMIT für den entstandenen Schaden,

falls der Dritte nicht in der Lage ist, der COMMIT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. §771 ZPO zu erstatten.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der COMMIT in 38704 Liebenburg, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes

ergibt.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Erwerber ist der Geschäftssitz der COMMIT in

38704 Liebenburg; die COMMIT ist auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 12 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce

(1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Textform i.S.d.

§126b BGB vereinbart wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per E-Mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher

Sprache zustande.

(2) Die COMMIT erteilt dem Erwerber keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss

führen. Ebenso wenig führt die COMMIT sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen sie sich unterworfen hat.

(3) Die vorstehenden Bedingungen gelten- mit Ausnahme der Nr. 1- ausschließlich im B2B-commerce.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit

aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle einer unwirksamen

Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt

entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

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