Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2024
§1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen
zwischen der COMMIT GmbH (nachstehend kurz „COMMIT“ genannt) und dem Erwerber. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erwerbers erkennt die COMMIT nicht an, es sei denn, die COMMIT hätte
ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender
oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Erwerbers ausgeführt wird.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der COMMIT und dem Erwerber, ohne dass es
eines erneuten Hinweises bedarf. Eine Übertragung der Rechte des Erwerbers – an z.B. seinen Rechtsnachfolger – aus der Vertragsbeziehung
ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die COMMIT zulässig.
(3) Werden im Einzelfall für bestimmte Lieferungen, insbesondere Service- und Garantieverträge, besondere, von diesen Bedingungen
abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.
(4) Die Rechte und Pflichten vom Erwerber und der COMMIT gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises.
Selbst wenn die COMMIT dem Erwerber bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese anderweitig vermittelt
hat.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation in unseren Verkaufskatalogen und auf unseren Webseiten stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen
im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Erwerber lediglich erleichtern, sich über unsere Produkte zu informieren und die dort
angezeigten Produkte zu bestellen. Ein für beide Parteien rechtsverbindlicher Kaufvertrag, zwischen der COMMIT und dem Erwerber,
erfolgt über die folgenden Wege:
• Fernmündlich abgeschlossener Kaufvertrag
• Schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag (postalisch oder per E-Mail)
• Schriftlich über ein offizielles Bestellformular
(2) Der Erwerber erklärt sich bei jeder Bestellung bei der COMMIT, unabhängig davon über welchen der eben dargestellten Wege
dies passiert (vgl. §2 (1)), mit der Geltung dieser AGB einverstanden und gibt für den Kauf der Ware eine verbindliche Bestellung ab.
(3) Die COMMIT behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-, und sonstigen Schutzrechte von allen Abbildungen,
Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen ihrer Unterlagen. Diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich
gemacht werden; es sei denn, die COMMIT hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.
§3 Reparaturen und deren Kostenvoranschläge
(1) Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf von der COMMIT vor der Abgabe
eines Kostenvoranschlags ausdrücklich hingewiesen wird.
§4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben gelten für eine Lieferung ab Herstellwerk, sie beinhalten nicht die Kosten der Transportverpackung und Lieferung.
D.h. der Erwerber trägt zusätzlich die Kosten, die für den sicheren Transport der Produkte erforderlich sind, es sei denn, es wird
vorab etwas anderes vereinbart.
(2) Der Erwerber trägt die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung, etwaige
nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
(3) Alle Zahlungen sind gemäß der gestellten Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht
schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.
§5 Zahlungsverzug, Aufrechnung
(1) Falle des Zahlungsverzuges hat der Erwerber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu zahlen. Ist der Erwerber Kaufmann
beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Falls die COMMIT GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Erwerber ist jedoch berechtigt, der COMMIT GmbH nachzuweisen,
dass in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Lieferung und Lieferfrist
(1) Die COMMIT GmbH ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Hat die COMMIT ein dauerhaftes Lieferhindernis (insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten,
obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde) nicht zu vertreten, so hat die COMMIT das Recht, insoweit
von einem Vertrag mit dem Erwerber zurückzutreten. Der Erwerber wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen,
insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
(3) Setzt der Erwerber der COMMIT, nachdem sie in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Erwerber nach Ablauf
dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Gefahrenübergang beim Verkauf von Waren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt erst mit der
Übergabe des Liefergegenstandes durch den Spediteur, die Post oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten
an den Erwerber.
(5) Die Wahl des Versandweges erfolgt durch COMMIT soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: COMMIT GmbH, Dieselstraße 7, 38259 Salzgitter, F: +49 5341 22 54 9029, E-Mail: bestellungen@creatinghealth.de
(2) Es gilt kein Widerrufsrecht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sobald die Versiegelung entfernt wurde (z.B. geöffnete Präparate).
(3) Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB).
§ 8 Gewährleistung für Sachmängel
(1) Die COMMIT leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass sie diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach ihrer Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel drei Nachbesserungsversuche
als zumutbar.
(2) Ist die COMMIT zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder
Neulieferung aus Gründen, die die COMMIT zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder
Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Erwerber nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die
Rückg.ngigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Erwerber den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz
zu.
(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Erwerber jedoch kein
Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben kein vertragsmäßige
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(4) Im Falle eines Handelsgeschäftes setzen die Gew.hrleistungsansprüche voraus, dass der Erwerber seinen nach §§377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
§ 9 Haftung der COMMIT GmbH
(1) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden ist, ist die Haftung der COMMIT auf Schadensersatz – gleich aus welchem
Rechtsgrund – sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ausgeschlossen. Die COMMIT haftet deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn und
sonstige Vermögensschäden des Erwerbers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht
werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer
von der COMMIT erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit die COMMIT fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht der COMMIT auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der COMMIT.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§1,4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die COMMIT behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Die
COMMIT ist bei vertragswidrigem Verhalten des Erwerbers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung
ihrer Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch die
COMMIT ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Erwerber ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten angemessen vor möglichen Beschädigungen
– wie Umwelteinflüsse, Diebstahl, Wasser- und Feuerschäden, o.ä. – zu schützen.
(3) Der Erwerber ist verpflichtet, die COMMIT unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen,
damit die COMMIT Klage gem. §771 ZPO erheben kann. Der Erwerber haftet der COMMIT für den entstandenen Schaden,
falls der Dritte nicht in der Lage ist, der COMMIT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. §771 ZPO zu erstatten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der COMMIT in 38704 Liebenburg, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes
ergibt.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Erwerber ist der Geschäftssitz der COMMIT in
38704 Liebenburg; die COMMIT ist auch berechtigt, den Erwerber an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 12 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce
(1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Textform i.S.d.
§126b BGB vereinbart wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per E-Mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher
Sprache zustande.
(2) Die COMMIT erteilt dem Erwerber keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss
führen. Ebenso wenig führt die COMMIT sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen sie sich unterworfen hat.
(3) Die vorstehenden Bedingungen gelten- mit Ausnahme der Nr. 1- ausschließlich im B2B-commerce.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle einer unwirksamen
Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt
entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.